Als gemeinnützige Einrichtung arbeiten wir nicht gewinnorientiert, sondern finanzieren uns aus staatlichen Mitteln und einem sozial gestaffelten Elternbeitrag. Der Elternbeitrag setzt sich aus dem Schulgeld und einem Spendenanteil für den Förderverein zusammen.
Grundsätzliches zum Elternbeitrag findet sich in unserer Elternbeitragsordnung (EBO).
Für den Besuch der Vorschulgruppe an der ahfs-Bahrenfeld und der ahfs-Bergedorf gilt: Die Betreuungskosten werden über einen gültigen Hamburger Kita-Gutschein abgerechnet, ein Elternbeitrag für den Schulbesuch wird dann erst ab Klasse 1 erhoben.
Bei Bedarf können wir Ihnen eine Ermäßigung des Elternbeitrags gewähren – abhängig von Ihrem Brutto-Haushaltseinkommen und Geschwisterkindern, die an der ahfs angemeldet sind (siehe hierzu unsere Elternbeitragstabelle).
Der Ermäßigungsantrag ist jährlich erneut für das bevorstehende Schuljahr in der Zeit vom 01. bis 30. Juni vor Schuljahresbeginn in der ahfs-Geschäftsstelle einzureichen.