Als gemeinnützige Einrichtung arbeiten wir nicht gewinnorientiert, sondern finanzieren uns aus staatlichen Mitteln und einem sozial gestaffelten Elternbeitrag. Der Elternbeitrag setzt sich aus dem Schulgeld und einem Spendenanteil für den Förderverein zusammen.
Grundsätzliches zum Elternbeitrag findet sich in unserer Elternbeitragsordnung (EBO).
Für den Besuch der Vorschulgruppe an der ahfs-Bahrenfeld und der ahfs-Bergedorf gilt: Die Betreuungskosten werden über einen gültigen Hamburger Kita-Gutschein abgerechnet, ein Elternbeitrag für den Schulbesuch wird dann erst ab Klasse 1 erhoben.
Gebühren, Zuschläge und weitere Kosten, die nicht im Elternbeitrag enthalten sind:
– Vertragsabschlussgebühr (50,- EUR): Diese Gebühr ist fällig, wenn ein neuer Schulvertrag abgeschlossen wird. Dies gilt auch beim Wechsel von der vierten Grundschulklasse einer ahfs in die fünfte Klassenstufe einer weiterführenden ahfs.
– Zuschlag Nicht-HH: Zusätzlich zu den Beträgen in der nachfolgenden Tabelle werden dem Schulgeldbeitrag jährlich 600,- EUR für Kinder zugerechnet, die in Schleswig-Holstein gemeldet sind. Dieser Zuschlag ist notwendig, weil die staatliche Finanzhilfe aus Schleswig-Holstein deutlich unter den Sätzen aus Hamburg liegt. Für Kinder, die in einem Bundesland ohne Gastschulabkommen mit Hamburg gemeldet sind, wird ein Zuschlag in der jeweils aktuellen Höhe des Schülerkostensatzes gemäß Hamburgischem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) zugerechnet.
– Weitere Kosten, z.B. für Unterrichtsmaterialien, digitale Endgeräte (Tablet ab Kl. 7), Schließfächer, Leihinstrumente, Veranstaltungen, Klassenreisen, Zweitausstellung Schulausweis etc.
Bei Bedarf können wir Ihnen eine Ermäßigung des Elternbeitrags gewähren – abhängig von Ihrem Brutto-Haushaltseinkommen und Geschwisterkindern, die an der ahfs angemeldet sind (siehe hierzu unsere Elternbeitragstabelle).
Der Ermäßigungsantrag ist jährlich erneut für das bevorstehende Schuljahr in der Zeit vom 01. bis 30. Juni vor Schuljahresbeginn in der ahfs-Geschäftsstelle einzureichen.