Die konkrete Ferienbetreuung für das erste Schulhalbjahr geben Sie bei uns im Zuge einer Abfrage durch die GBS-Leitung zu Beginn des jeweiligen Schuljahres verbindlich an. Die konkrete Ferienbetreuung für das zweite Schulhalbjahr geben Sie bei uns ebenfalls per Abfrage durch die GBS-Leitung Anfang Dezember verbindlich an. Diese Regelung hat für Sie den Vorteil, dass Sie uns nicht bereits für ein Jahr im Voraus Ihren Urlaub bekannt geben müssen. Kurzfristige Änderungen können nur nach Abstimmung mit der GBS-Leitung und der Geschäftsstelle erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur anhand Ihrer konkreten Angaben eine verlässliche Personal- und Ferienprogrammplanung gestalten können.
Bitte beachten Sie: Gebuchte, aber nicht genutzte Ferienwochen werden nicht erstattet und
können auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.