Die GBS ist grundsätzlich ein freiwilliges Angebot. Mit Buchung der Kernzeit ist die Teilnahme Ihres Kindes jedoch an mindestens drei Wochentagen bis mindestens 15 Uhr verpflichtend. Der Betreuungsvertrag gilt für ein Schuljahr für die im Vertrag angegebene Schule. Bei einer Anmeldung für das darauffolgende Schuljahr verlängert sich der GBS-Vertrag um ein weiteres
Schuljahr. Bei einem Wechsel von einer unserer Grundschulen an eine unserer weiterführenden Schulen wird ein neuer Betreuungsvertrag geschlossen. Die Kernzeit (13 bis 16 Uhr) kann grundsätzlich nicht gekündigt werden. Vorschulkinder bilden hier eine Ausnahme: Ausschließlich bei ihnen kann auch die Kernzeit zum übernächsten Quartal abgebucht werden.
Bei einem Schulwechsel endet der GBS-Vertrag mit dem letzten Schultag. Für die Abbuchung und Nachbuchung von Randzeiten, der Sockelwoche und der Ferienwochen lesen Sie bitte die entsprechenden Abschnitte.