Mit Ausnahme der Kernzeit können alle Betreuungsleistungen mit Wirkung zum übernächsten Kalenderquartal abgebucht werden. Randzeiten können letztmöglich am 31.12. mit Wirkung zum übernächsten Quartal abgebucht werden. Eine „Änderungsbuchung“ erfolgt über das Formular GT 3a, welches Sie bitte ausgefüllt Ihrer GBS-Leitung zukommen lassen. Auch eine Nachbuchung ist grundsätzlich zum übernächsten Kalenderquartal möglich. Vorzeitige Nachbuchungen sind aber nur nach Absprache mit der GBS-Leitung und dem Träger möglich.
Link zu den Änderungsformularen
