Was kostet der Schulbesuch an der ahfs?
Als gemeinnützige Einrichtung arbeiten wir nicht gewinnorientiert, sondern finanzieren uns aus staatlichen Mitteln und einem sozial gestaffelten Elternbeitrag. Ermäßigungen werden abhängig von Ihrem Brutto-Haushaltseinkommen und eventuell angemeldeten Geschwisterkindern gewährt (siehe Tabelle). Hier finden Sie unseren Ermäßigungsantrag. Dieser ist jährlich erneut für das bevorstehende Schuljahr in der Zeit vom 01.-30.6. vor Schuljahresbeginn in der ahfs-Geschäftsstelle einzureichen.
ahfs-Elternbeitrag
- Der Elternbeitrag besteht aus dem Schulgeld und dem Beitrag für den Förderverein (FV).
- Der Elternbeitrag ist als Jahresbetrag zu verstehen, zu zahlen in monatlichen Raten zu je 1/12. Das Schuljahr beginnt unabhängig von den Schulferien am 01. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.
- Der Regelsatz für den Elternbeitrag ist in der obersten Zeile der nachfolgenden Tabelle in der Spalte „1. Kind“ aufgeführt und beträgt derzeit 1.920,- EUR je Kind wohnhaft in Hamburg.
- Zuschlag Nicht-HH: Zusätzlich zu den Beträgen in der nachfolgenden Tabelle werden dem Schulgeldbeitrag jährlich 600,- EUR für Kinder zugerechnet, die in Schleswig-Holstein gemeldet sind. Dieser Zuschlag ist notwendig, weil die staatliche Finanzhilfe aus Schleswig-Holstein deutlich unter den Sätzen aus Hamburg liegt. Für Kinder, die in einem Bundesland ohne Gastschulabkommen mit Hamburg gemeldet sind, wird ein Zuschlag in der jeweils aktuellen Höhe des Schülerkostensatzes gemäß Hamburgischem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) zugerechnet.
- Die Platzhalteprämie beträgt 40,- EUR monatlich.
Weitere Details finden Sie in unserer Elternbeitragsordnung.
Informationen zu ggf. entstehenden Gebühren für die Teilnahme an der GBS (Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen) finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Hamburg: GBS-Gebührenrechner