Anmeldung für die ahfs-Kita und Vorschulgruppe
Hier finden Sie alle Informationen, wenn Sie Ihr Kind für die Betreuung in einer unserer ahfs-Kitas anmelden möchten.
Hinweis für Vorschul-Anmeldungen an der ahfs-Bahrenfeld und der ahfs-Bergedorf: Die Vorschularbeit an diesen Standorten erfolgt durch unsere Kita, welche sich in Bergedorf auf dem Schulgelände und in Bahrenfeld im Schulgebäude befindet. Aus diesem Grund ist dort für das Vorschuljahr keine Schul-, sondern eine Kita-Anmeldung erforderlich.
Anmeldungen für die Vorschulgruppen müssen bis zum 01.10. des Vorjahres erfolgen.
Aufnahmeantrag
Einfach den Aufnahmeantrag ausdrucken, vollständig ausfüllen, unterschreiben und in der Kita abgeben bzw. per Post zusenden. Wenn Ihr Internet-Browser die Funktion unterstützt, können Sie den Aufnahmeantrag am PC ausfüllen, bevor Sie ihn ausdrucken.
Alstertal Bahrenfeld Bergedorf
Eigenanteil
Mit entsprechendem Kita-Gutschein ist die bis zu fünfstündige Betreuung mit Mittagessen kostenlos. Ihren Eigenanteil bei einem Gutschein mit höherem Betreuungsumfang können Sie mit dem Beitragsrechner ermitteln.
Kita-Gutschein
Für die Betreuung Ihres Kindes mit Wohnsitz in Hamburg benötigen Sie einen gültigen Kita-Gutschein der zuständigen Behörde. Hier finden Sie weitere Informationen:
Kita-Gutschein online
Mit diesem Onlinedienst der Stadt Hamburg können Sie bequem von zuhause oder unterwegs einen Kita-Gutschein beantragen (Weiterleitung auf serviceportal.hamburg.de)
Bitte beachten:
Spätestens bei Betreuungsbeginn muss ein entsprechend bewilligter Kita-Gutschein (bzw. eine Kostenübernahmeerklärung) vorliegen. Wir empfehlen, den Kita-Gutschein rechtzeitig zu beantragen (mindestens sechs Wochen vor Betreuungsbeginn).
Kinder mit Wohnsitz außerhalb Hamburgs
Eine Betreuung von Kindern mit Wohnsitz außerhalb Hamburgs ist möglich. Beantragen Sie dafür bitte rechtzeitig eine Kostenübernahme beim zuständigen Amt Ihrer Wohnsitzgemeinde, ggf. sind hier Antragsfristen zu beachten. Eine eventuelle Differenz zwischen der Höhe der Kostenübernahme und den tatsächlichen Betreuungskosten bildet den von den Eltern zu tragenden Eigenanteil.